Mitgliedsbeitrag - Preisliste
Beiträge
Der Mitgliedsbeitrag ist der Selbstveranlagung der Mitglieder überlassen, jedoch beträgt der Mindestbeitrag für Neumitglieder im Beitrittsjahr:
Jahresbeitrag | anteiliger Monatsbeitrag | |
---|---|---|
für unmittelbare Mitglieder (§ 4 Ziffer 1 der Satzung) | € 160,00 | € 13,40 |
| € 93,00 | € 7,80 |
für unmittelbare Neumitglieder (Jungunternehmer) im Jahr der Gründung und in den beiden Folgejahren (Neugründung oder Betriebsübernahme) gegen Nachweis | € 80,00 | € 6,70 |
für Mitglieder, die wegen Alters, Invalidität oder aus sonstigen Gründen, ohne Arbeitnehmer zu werden, ihren Betrieb aufgeben | € 20,00 | 1,70 |
Sonstiges
Der Beitrag der unmittelbaren Mitglieder ist jeweils am 1. Januar für das laufende Jahr fällig.